Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

  1. Geltungsbereich

Für den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen (im Folgenden: Tickets) sowie für den Erwerb von Merchandise-Artikeln über den Online Shop des Traffic Jam Open Airs, den Besuch auf dem Traffic Jam Open Air und dem Aufenthalt auf dem gesamten Veranstaltungsgelände des Traffic Jam Open Airs gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Sofern einzelne Passagen nur für den Erwerb von Merchandise-Artikeln Anwendung finden, ist dieses an der entsprechenden Stelle besonders hervorgehoben.

Die AGB gelten für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gleichermaßen wie für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Sofern einzelne Vorschriften lediglich für Unternehmer Anwendung finden, ist dies an entsprechender Stelle ausdrücklich vermerkt.

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der SchallMAGNET e.V. (im Folgenden: der Veranstalter) nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.

Die AGB sind jederzeit für jedermann im Internet unter www.trafficjam.de einsehbar.

  1. Haftung des Veranstalters

Der Besucher nimmt die Camping- und Parkmöglichkeiten sowie die sanitären Anlagen des Veranstaltungsgeländes auf eigene Gefahr in Anspruch. Für alle Besucher, die ein Zelt-Ticket erworben haben, garantieren wir einen freien Platz auf der von uns ausgewiesenen Campingfläche. Bei den Parkmöglichkeiten können wir jedoch keine Garantien geben.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die ihm während der Veranstaltungsdauer übergebenen Gegenstände (insbesondere Bekleidungsstücke, Ton- und Bildaufzeichnungsgeräte).

Der Veranstalter leistet auch keinen Schadensersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.

Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz aus vertraglichen, vertragsähnlichen, deliktischen oder sonstigen Rechtsgründen wird ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es um die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht oder die Verletzung auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht oder wenn es sich um die Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Verpflichtung handelt.

Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die ausschließlich dem Risikobereich des Besuchers zuzuordnen sind, ist ausgeschlossen.

  1. Erwerb von Tickets und Vertragsabschluss

Die Tickets der Veranstaltung werden ausschließlich durch unseren Traffic Jam Open Air Ticketshop (https://tickets.schallmagnet.de oder https://trafficjam.de/tickets) vertrieben. Durch die Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde uns, den Veranstalter, mit der Abwicklung des Kartenverkaufs. Es werden ausschließlich Onlinetickets angeboten, die als PDF digital an die angegebene Email des Käufers versendet werden.

Durch das Klicken des Feldes „Kaufen“ macht der Kunde ein Angebot zum Vertragsabschluss (im Folgenden: Vertrag). Erst mit der Zustimmung und der zugesendeten Bestätigung durch uns, den Veranstalter, an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

In Bezug auf das Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

Der Endkunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Ticketendpreise. Wir erheben keine Versand- oder Bearbeitungsgebühren. Die Ticketpreise werden im Rahmen der als „Warenkorb“ bezeichneten Zusammenstellung aller gewünschten Tickets ausgewiesen.

  1. Rückerstattung und Erstattungsansprüche

Wird die Veranstaltung durch den Veranstalter abgesetzt, hat der Käufer die Möglichkeit, seine online erworbene Eintrittskarte innerhalb von sechs Wochen an den Veranstalter „zurückzugeben“. In diesem Fall erstattet der Veranstalter den Nennwert der Eintrittskarte zurück. Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass ein Kopieren des ausgedruckten Onlinetickets oder das Behalten des Tickets in digitaler Form, nach Einleitung des Rückgabeprozesses, zwecklos ist, da jedes Ticket einzeln überprüft wird und einen einzigartigen Barcode ausweist. Durch das Rückerstatten des Geldwerts verfällt logischerweise die Gültigkeit des digitalen Tickets.

Ein Umtausch von digital gekauften Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

Eine Rückgabe bei Bandabsagen oder ähnliches ist ausgeschlossen.

  1. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, SchallMAGNET e.V., Holzhäusergasse 13A, 64409 Messel, E-Mail: info@schallmagnet.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Muster-Widerrufsformular

Siehe letzte Seite dieses Dokuments

(Optional: Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

  1. Programmänderung

Der Veranstalter behält sich vor, das Programm zu ändern. Der Käufer hat nicht die Möglichkeit, wegen der Absetzung einzelner Bands oder Veränderung des Programms eine Rückerstattung des Kartenverkaufspreises zu verlangen.

  1. Witterungsverhältnisse

Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.

Der Veranstalter behält sich jedoch vor, im Falle einer durch Witterung bedingten Gefährdung die Veranstaltung zu unterbrechen, abzusagen oder einzelne Veranstaltungspunkte zu streichen, sowie einzelne Bereiche des Veranstaltungsgeländes zu sperren.

In diesem Fall kann der Kunde keine Teilerstattung des/der Ticketpreise(s) verlangen.   

  1. Terminverlegung und Absage der Veranstaltung

Wenn der Veranstaltungstermin verlegt oder die Veranstaltung gänzlich abgesagt wird, erfolgt die Rückabwicklung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Veranstalter.

Der Veranstalter behält sich einen Rücktritt vom Vertrag für den Unmöglichkeitsfall, insbesondere für Fälle höherer Gewalt, vor.

Höhere Gewalt liegt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn Ereignisse eintreten, die außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereiches des Veranstalters liegen. Beispiele hierfür sind (Bürger-)Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, politische Unruhen, Terrorgefahr und -akte, Verwendung von chemischen, biologischen oder biochemischen Substanzen, erhöhte Strahlenbelastung am Veranstaltungsort sowie Naturkatastrophen. Höhere Gewalt liegt auch bei Pandemien, Epidemien, Seuchen und vergleichbaren Gefährdungslagen für die Gesundheit oder deren Folgewirkungen vor.

Außerdem liegt höhere Gewalt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn es zu nicht vom Veranstalter zu vertretenden staatlichen, behördlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Eingriffen und Maßnahmen wie Anordnungen, Allgemeinverfügungen etc. kommt, die der Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen oder über angemessene Verhältnisse erschweren.

Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn ein entsprechendes Ereignis zwar noch nicht eingetreten ist, aber unter vernünftiger Betrachtung abzusehen ist, dass dieses Ereignis zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird. Ob ein solcher Fall zum Veranstaltungszeitpunkt eintreten wird liegt im Ermessen des Veranstalters, insbesondere unter Berücksichtigung der Interessen der Ticketkäufer.

  1. Ticketentwertung

Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes wird die Eintrittskarte digital entwertet und durch eine Eintrittsberechtigungsmarkierung (Stoff- oder Kunststoffbändchen, Stempel, etc.) ersetzt. Diese Markierung ist nicht übertragbar.

Bei Verlust der Eintrittskarte oder der Eintrittsberechtigungsmarkierung besteht kein Anspruch auf Ersatz.

  1. Unerlaubte Vervielfältigung, Weiterverkauf und Verlosen des Tickets

Wer Tickets unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, kann vom Veranstalter für etwaige Folgeschäden haftbar gemacht werden. Zudem erfolgt in jedem Fall eine strafrechtliche Verfolgung. Gleiches gilt für den unzulässigen Weiterverkauf. Personen mit gefälschten Tickets erhalten keinen Zutritt zum Festivalgelände. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Tickets nur über www.trafficjam.de erhältlich sind.

Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Auch eine unautorisierte Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder der Durchführung von Gewinnspielen ist untersagt.

Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum entschädigungslosen Einzug dieser Eintrittskarte berechtigt.

  1. Zutrittsberechtigung

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festival nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren und unter 18 Jahren müssen das Festival um 24.00 Uhr verlassen. Dies gilt nicht, wenn sie in Begleitung einer volljährigen Begleitperson sind auf die von den Eltern die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung übertragen wurde. Ein schriftlicher Nachweis hierüber ist mitzuführen. Ist dies nicht der Fall, ist der Veranstalter berechtigt den Zutritt zu verwehren.

Personensorgeberechtigen bzw. erziehungsbeauftragte Personen haben für den Gehörschutz von Kindern Sorge zu tragen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für durch Lautstärke entstandene Schäden.

Kinder im Alter bis einschließlich 11 Jahren zahlen keinen Eintritt. Das Alter ist auf Nachfrage nachzuweisen.

Minderjährige dürfen das Campinggelände nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person betreten.

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

  1. Sicherheitskontrollen

Bei Einlass auf das Veranstaltungs- sowie das Campinggelände finden Sicherheitskontrollen und Leibesvisitationen statt. Grund hierfür ist die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung auf dem Gelände.

Der Veranstalter ist berechtigt den Zutritt zu verwehren, solange der Besucher nicht erlaubte Gegenstände mit sich führt.

  1. Verbotene Gegenstände auf dem Campinggelände

Zu den verbotenen Gegenständen zählen unter anderem:

  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug
  • Pyrotechnische Gegenstände aller Art
  • Möbel und als Sperrmüll identifizierbare Gegenstände
  • Bau- und Brennholz
  • Wassergefährdende Stoffe und Flüssigkeiten (z.B. flüssiger Grillanzünder)
  • Gasflaschen außerhalb von zugelassenen Gasinstallationen in Wohnmobilen und Wohnwägen
  • Glasflaschen und sonstige Glasbehältnisse
  • Trockeneis
  • Säurebatterien
  • Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
  • Megaphone
  • Aggregate und Generatoren

Der Veranstalter ist berechtigt oben genannte Gegenstände zu konfiszieren und in extremen Fällen Besucher von der Veranstaltung auszuschließen (siehe Punkt 17).

  1. Verbotene Gegenstände auf dem Festivalgelände

Nicht auf das Festival mitgeführt werden dürfen:

  • alle Gegenstände aus Punkt 13
  • von außerhalb des Festivalgeländes stammende alkoholische Getränke
  • von außerhalb des Festivalgeländes stammende nicht-alkoholische Getränke, die nicht in Tetra Pak oder PET-Flaschen (max. 1,5L) mitgeführt werden
  • Dosen
  • professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment
  • Laserpointer
  • sperrige und/oder waffenähnliche Gegenstände (z.B. Fahnenstangen)

Das Mitführen vorhergenannter Gegenstände führt zur Abweisung am Eingang, unabhängig einer gültigen Zutrittsberechtigung. Des Weiteren behält sich der Veranstalter vor in extremen Fällen den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen (siehe Punkt 17).

  1. Tiere

Die Mitnahme von Tieren ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

  1. Betreten und Verlassen des Veranstaltungsgeländes, unberechtigter Zutritt

Das Gelände darf nur mit gültiger und unbeschädigter Eintrittsberechtigungsmarkierung (siehe Punkt 9) betreten werden. Bei Verlust dieser besteht kein Anspruch auf Wiedereintritt.

Personen ohne gültige Eintrittsberechtigungsmarkierung werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StBG) angezeigt. Des Weiteren behält sich die Veranstalter vor Hausverbot zu erteilen.

Ausnahme: Samstags (22.07.2023) in der Zeit von 11:00-15:00Uhr öffnen wir das Festivalgelände. Punkte 16 a) und b) treffen in diesem Zeitraum nicht zu.

  1. Ausschluss von Besuchern

Der Veranstalter ist bei Nichtbeachtung der Verbote und Anweisungen, sowie bei Vorlage wichtiger Gründe, befugt, den Zutritt des Besuchers zu der Veranstaltung zu verweigern und/oder einen Verweis von dem Veranstaltungsgelände anzuordnen. Dies gilt auch, wenn den Besucher kein Verschulden trifft. Macht der Veranstalter von seinen Rechten Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte Ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenwertes ist ausgeschlossen.

Wichtige Gründe beinhalten unter anderem, aber nicht ausschließlich: das Begehen von Straftaten (z.B.: Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel), das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die Gefährdung anderer Besucher oder ein durch übermäßigen Alkoholkonsum hervorgerufenes inadäquates Verhalten.

Das Nichtfolgeleisten von Anweisungen durch das Sicherheitspersonals und der Veranstaltungsleitung

  1. Fluchtwege

Markierte Fluchtwege dürfen nicht durch Gegenstände oder Personen blockiert werden. Sie dürfen nicht als Sitzgelegenheit benutzt werden und sind zügig zu durchqueren.

  1. Hör- und Gesundheits- und Sachschäden

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden (siehe Punkt 2).

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Sich vor diesen zu schützen, obliegt der Verantwortung jedes einzelnen Besuchers.

  1. Jugendschutz

Die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) finden während des gesamten Veranstaltungszeitraumes und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Anwendung.

Der Veranstalter orientiert sich bei den Zutritts- und Ausschankbestimmungen am Jugendschutzgesetz.

Alterskontrollen werden permanent am Haupteingang (Kasse) und auf dem gesamten Festivalgelände durchgeführt.

  1. Rauchen

In den Zelten des Traffic Jam Open Air gilt das Nichtrauchergesetz. Nichteinhaltungen werden vom Sicherheitspersonal unterbunden.

  1. Ausweispflicht

Jeder Besucher ist verpflichtet, sich auf Verlangen des Sicherheitspersonals und Personen der Veranstaltungsleitung durch einen gültigen Lichtbildausweis auszuweisen. Der Veranstalter behält sich vor, Besuchern ohne Lichtbildausweis den Eintritt zur Veranstaltung zu verwehren.

  1. Bild- und Tonaufzeichnungen, Bildrechte

Professionelle Bild-, Ton und Videoaufzeichnungen bzw. die Verwendung von professionellem Equipment sind untersagt.

Der Besucher räumt dem Veranstalter das Recht ein, auf Fotos und/oder Filmmaterial festgehalten werden zu können. Der Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass dieses Material öffentlich zugänglich gemacht werden kann. Der Besucher hat keinen Anspruch auf die Bildrechte von Aufnahmen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung des Veranstalters oder dessen beauftragter Personen fotografiert oder gefilmt werden und auf denen derjenige zu erkennen ist.

  1. Nutzung der Campingflächen & Müll

Das Campieren ist nur auf den dafür vorgesehenen und ausgeschilderten Flächen gestattet.

Die Campingplätze dürfen nur mit erworbener Zusatzberechtigung genutzt werden. Die Fläche ist in vernünftigem Verhältnis zu nutzen.

Der Veranstalter behält sich vor Camper umziehen zu lassen, sollte es zu unnötiger Platzverschwendung kommen.

Auf Mitcamper ist Rücksicht zu nehmen. Bei grober Missachtung der Rücksichtnahme behält sich der Veranstalter vor Platzverweise ohne Gebührenrückerstattung auszusprechen.

Gaskartuschen sind vor Anreise aus Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Der Veranstalter ist berechtigt unsachgemäß genutzte Gaskartuschen zu konfiszieren.

Offenes Feuer ist nicht erlaubt und wird umgehend unterbunden. Nichteinhaltung kann in einem Platzverweis ohne Gebührenrückerstattung resultieren.

Flucht und Rettungsgassen sind jederzeit freizuhalten.

Park- und Campingplatz sowie das Veranstaltungsgelände sind von Müll und Unrat rein zu halten, der Besucher verpflichtet sich, seinen Müll in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

Die Stell- und Campingplätze sind bei Abreise in ordentlichem Zustand zu hinterlassen.

  1. Anreise und Parken

Der Besucher ist für seine Anreise selbst verantwortlich.

Auf den Zufahrtswegen zum Parkplatz und dem gesamten Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Des Weiteren darf auf dem Gelände die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten werden.

Das Parken von Kraftfahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr und die Parkplätze werden nicht bewacht.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl oder eventuellen Schäden.

Es darf nur auf genehmigten und ausgezeichneten Flächen geparkt werden.

Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz.

Flucht- und Rettungsgassen sind jederzeit freizuhalten. Bei Nichtbeachtung kann eine unangekündigte Abschleppung erfolgen. Die hierfür anfallenden Gebühren trägt der Verursacher.

Selbiges gilt sollte von einem abgestellten Fahrzeug Gefahr ausgehen (z.B. undichter Tank).

Der Veranstalter stellt einen Fahrradparkplatz zur Verfügung.

  1. Nutzung der Toiletten & Vandalismus

Die Toiletten sind sachgemäß zu nutzen. Urinieren außerhalb der vorgesehen Einrichtungen ist untersagt.

Mutwillige Beschädigung jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus angezeigt.

  1. Sperrung/Räumung von Flächen

Der Veranstalter ist befugt Bereiche des Veranstaltungs- oder Campinggeländes vorübergehend oder auch dauerhaft aus Sicherheitsgründen zu sperren. Ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Rückerstattung des Kartenpreises ergibt sich hieraus nicht. Diesbezügliche Anweisungen des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen ist unmittelbar Folge zu leisten.

Das Betreten von gesperrten Flächen sowie eingeschränkten Flächen (z.B. Backstage) ist den Besuchern untersagt.

  1. Anweisungen und Aushänge

Den Aushängen sowie den Anweisungen durch den Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen ist jederzeit Folge zu leisten. Sie gelten ergänzend zu den AGB.

  1. Versandkosten

Da der Veranstalter ausschließlich Print@home-Tickets über ein selbst betriebenes System verkauft, fallen keinerlei Versandkosten an.

  1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zum Zahlungsvorgang das Eigentum des Veranstalters.

  1. Erfüllungsort

Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Dieburg, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.

Ist der Kunde Kaufmann, so ist Dieburg oder das nächstgelegene Gericht ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.

  1. Vorbehalt der Verfügbarkeit Traffic Jam Open Air Ticketshop

Unsere Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit. Die zum Verkauf stehenden Produkte sind z.T. nur in beschränkter Menge verfügbar (etwa das Katze-im-Sack-Ticket). Dadurch kann es im Einzelfall dazu kommen, dass ein Produkt zu einem Zeitpunkt der Bestellung nicht lieferbar ist. Der Besteller wird davon umgehend in Kenntnis gesetzt.

Der Veranstalter behält sich des Weiteren vor, dass sämtliche Ticketkategorien nur beschränkt verfügbar sind.

  1. Rückbelastungen von Zahlungen Traffic Jam Open Air Ticketshop

Sollte eine Zahlung rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des bei Bestellung angegebenen Kontos), kommt kein Vertrag zustande. Die bestellte Ware wird dann nicht ausgegeben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die digital ausgegebene Tickets zu sperren.

Der Kunde hat dem Veranstalter jedweden Schaden bzw. jedwede Aufwendung zu ersetzen, der bzw. die aus der Rückbelastung entstehen. Im Falle einer Rückbelastung hat der Kunde die entstandenen Bankgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 6,00 pro Rückbelastung an den Veranstalter zu erstatten.

  1. Widerrufsrecht Traffic Jam Open Air Ticketshop

Dem Kunden steht gemäß § 355 und §356 BGB ein Widerrufsrecht binnen einer Frist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu. Innerhalb dieser Frist kann der Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. (Siehe Punkt 5c)

  1. Transportschäden & Mängel Traffic Jam Open Air Ticketshop

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Anlieferung sowohl auf Beschädigungen als auch auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Mögliche Schäden sind dem Zusteller unverzüglich anzuzeigen und auf den Frachtpapieren zu vermerken.

Ferner sind uns die Mängel und Transportschäden innerhalb von sieben Werktagen nach Wareneingang schriftlich anzuzeigen.

  1. Anwendbares Recht Traffic Jam Open Air Ticketshop

Auf das zwischen dem Veranstalter und dem Kunden geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat.

  1. Datenschutz Traffic Jam Open Air Ticketshop

Personengebundene Daten des Bestellers werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) erhoben.

Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet.

Genauere Details siehe: https://schallmagnet.de/datenschutzerklaerung/

  1. Wirksamkeit der AGB

Sollten sich einzelne Bestimmungen der AGB als unwirksam oder lückenhaft sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht.

Gültig seit 01.12.2021

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Muster-Widerrufsformular

An

SchallMAGNET e.V.
Holzhäusergasse 13A
64409 Messel

Email: tickets@schallmagnet.de

 

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware/n* / die Erbringung der folgenden Dienstleistung*

Bestellt am: ____________________________________

Letzte Ware(n) erhalten am: ____________________________________

Kunden oder Bestellnummer**: ____________________________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________________

Telefon-Nr. des/der Verbraucher(s)

für Rückfragen: ____________________________________

Datum, Ort: ____________________________________

____________________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)

(nur bei Mitteilung auf Papier)
* Unzutreffendes bitte streichen.
** Soweit bereits mitgeteilt.

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